ja!

Rapidshare wird sozialer und verliert in Hamburg

Wie der Filehoster Rapidshare heute bekannt gab wurden zwei neue Features, zum einen das MediaCenter und das Kontaktbuch freigeschaltet und sind nun für die Nutzer verfügbar.

Der alte Mediaplayer wurde komplett überarbeitet und als ein MediaCenter neu geboren, indem Nutzer des Dienstes nicht mehr nur Musik sondern auch die Videos in allen Browser abspielen können, natürlich kann man seine Musik auch weiterhin in Wiedergabelisten verwalten.

Bei dem zweiten Features handelt es sich um aus der BETA-Phase entlassene RapidContact, das nun als Kontaktbuch weitergeführt wird. Mit dem Kontaktbuch kannst du als Nutzer andere Nutzer mit ähnlichen Interessen finden und über den Chat oder einer privaten Nachricht egal wo auf der Welt sie sich befinden mit ihn in Kontakt treten.

Dazu enthält jedes Profil ein “Find me”-Feld. Wer dort zum Beispiel als Hobby “Tanzen” einträgt, kann von jedem Nutzer gefunden werden, der seinerseits per Suchfunktion nach “Tanzen” sucht. Für eine einfache Verwaltung können die Kontakte in Kategorien eingeteilt werden.

In die Weiterentwicklung des Kontaktbuches sind das Feedback und die Ideen von vielen Usern eingeflossen. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Die wohl wichtigste Neuerung: Der Chat und das MediaCenter wurden in die Toolbar eingefügt, sodass User nun verschiedene Angebote gleichzeitig nutzen können, z.B. mit mehreren Kontakten chatten, während sie Dateien hochladen, Musik hören, Videos schauen oder ihre Dateien verwalten. #

Nun zu Hamburg! Wie die Rechtsanwaltkanzlei WBS berichtet hat Rapidshare vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage erlitten.

Entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im Januar noch das normalerweise keine Prüfungspflicht besteht, sind die Kollegen aus Hamburg da aber anderer Meinung und gaben einer Klage in der es um Bücher geht gegen das in der Schweiz sitzenden Unternehmen statt.

In dem Beschluss vom 14.01.2011 (Az. 310 O 116/10) begründen die Richter das Urteil damit, das Rapidshare seine Prüfungspflichten angeblich vernachlässigt habe, da sie Webcrawler und Wortfilter einsetzen müssten.

Diese Maßnahmen seien geeignet und auch zumutbar gewesen. Hiergegen spreche nicht, dass dadurch kein vollständiger Schutz gewährleistet werde.

Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht (WBS, Anm. d. sG-Red.) sehr fragwürdig. Zum einen berücksichtigt das Gericht nicht, dass diese Maßnahmen mit einem hohen Aufwand für die Betreiber verbunden sind. Darüber hinaus dürfen diese auch nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Eine Sippenhaft ist hier fehl am Platze. Diese Ansicht vertritt ebenfalls das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner ständigen Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 21.12.2010 (Az. I-20 U 59/10). Weil diese Richter die Revision zugelassen haben, wird der Bundesgerichtshof in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung treffen. #

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  1. Gravatar
    ja! meint am Mittwoch, 16. März 2011 @ 00:18 Uhr:

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