Uploaded gewinnt vor dem LG Düsseldorf

Der Filehoster uploaded hat in einen Etappensieg gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg errungen. Eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster wurde von der 12. Zivilkammer aufgehoben.

Die GEMA war der Meinung, am 27. Juni 2008 eine einstweilige Verfügung zu erwirken, da man der Meinung war, das der Filehoster selbst mit seinem kostenlosen Angebot als Täter in Frage kommen könnte.

Diese wirren Phantasien und weiteren Spekulationen der GEMA konnte das Landgericht nicht folgen und wies den Antrag ab.

Das Gericht ist der Meinung, da uploaded selbst keine Dateien auf ihre Server lädt, das keine Störerhaftung in Betracht kommt, unter anderem weil auch keine Verzeichnisliste mit Links zum Download vorhanden ist.

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  1. Pingback vom 8. September 2010 um 13:38 Uhr von
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