Trackerbetreiber aus Dresden verurteilt
Das Amtsgericht Dresden hat den Betreiber eines geschlossenen BitTorrent-Tracker zu einer Strafe von 2.250 Euro verurteilt. Als Alternative werden andernfalls 150 Tage Urlaub auf Staatskosten angeboten.
Das Urteil, welches bereits im September 2010 gesprochen wurde ist nun rechtskräftig, besonders an der Begründung des Urteiles ist die Positionierung des Gerichts zum Betrieb eines BitTorrent-Trackers, was als Beihilfe zum illegalen Filesharing bezeichnet wird.
Soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke #
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichtes ist wohl, das der Tracker nur registrierten Nutzern zugänglich war, die dabei ein gewisses Regelwerk beachten mussten. Zum Beispiel, das heruntergeladene Dateien bestimmte Zeit zum Upload bereitgehalten werden mussten, was jedoch gegen Bezahlung umgangen werden konnte.
Laut Angaben der Behörde erhielt man erste Hinweise auf diese Aktivitäten bereits im September 2008 durch die GVU, nach deren Erkenntnissen rund 15.000 Mitglieder Zugriff auf mehr als 1.200 Dateien, meist aktuelle Kinofilme gehabt haben sollen. Neben dem Schwerpunkt Kinofilme standen auch 137 Spiele für den PC, die Playstation 2 & Portable sowie der Nintendo Wii zur Wahl.
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