uploaded gewinnt gegen Rapidshare - Wettbewerbsstreitigkeit!
Wie die uploaded AG, Betreiber von uploaded.to in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde in einem Verfahren wegen Wettbewerbsstreitigkeiten gegen die Rapidshare AG, Betreiber von Rapidshare ein Sieg errungen.
Liebe Nutzer unserer Plattform,
hiermit bedanken wir uns bei all den geduldigen Teilnehmern an unserem Gewinnspiel und möchten Sie hiermit über die Hintergründe der bisher ausgebliebenen Bekanntgabe des Gewinners wie folgt informieren:
Das Landgericht Düsseldorf hat der Uploaded AG mit Beschluss vom 15.04.2009 im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die Teilnahme von Verbrauchern an Gewinnspielen auf der Internetseite “www.uploaded.to” von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig zu machen. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag der RapidShare AG erlassen, die in dem Umstand, dass die Gewinnchance durch den Erwerb eines Premium-Accounts und den damit verbundenen Erhalt von zusätzlichen Losen, gesteigert wurde, einen Verstoß gegen das sogenannte Kopplungsverbot im Sinne von §§ 4 Nr. 6 UWG sah. Dieser Verfügungsantrag war deshalb für uns überraschend, da solche Gewinnspiele durchaus üblich sind und auch die RapidShare AG ein ähnliches Gewinnspiel kurze Zeit nach dem Start unseres Gewinnspiels veranstaltet hat.
Auf Anraten unserer Anwälte haben wir zunächst das Gewinnspiel eingestellt und sind weder gegen die einstweilige Verfügung noch gegen das Gewinnspiel der RapidShare AG rechtlich vorgegangen, da bereits in einem anderen Rechtstreit eine Vorlage zum EuGH bezüglich der Frage anhängig war, ob das generelle Kopplungsverbot in §§ 4 Nr. 6 UWG mit dem Europarecht vereinbar ist. Nachdem der EuGH mit Urteil vom 14.01.2010 (C-304/08) dieses generelle Kopplungsverbot als unvereinbar mit Art. 5 II der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) und damit als europarechtswidrig beurteilt hat, haben wir am 01.07.2010 gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf Widerspruch eingelegt. Mit Schriftsatz vom 14.07.2010 hat die Rapidshare AG den Antrag zurück genommen.
Dementsprechend dürfen wir unser Gewinnspiel nun zu Ende führen und werden uns erneut melden, sobald die Übergabe des Gewinns an den Gewinner erfolgt ist. Hierbei wird uns, wie damals bereits geplant, ein Videoteam begleiten, um dieses Ereignis für die Ewigkeit festhalten zu können.
Quelle: uploaded News, originall übernommen mit zusätzlichen Verlinkungen.
von ja! am 18. August 2010 @ 22:34 Uhr,
thematisiert Allgemein, Filehoster News, Rapidshare, Rechtliches, Uploaded
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